Monitoring und Evaluierung (ESF 2014-2020)

In der ESF-Förderperiode 2014-2020 wird der Fokus der Bewertung auf die im Operationellen Programm formulierten (strategischen) Zielsetzungen gelegt. Auf diese Weise soll insbesondere auch der europäische Mehrwert der ESF-Förderung des Bundes untersucht werden.

Die Verwaltungsbehörde im Bundesministerium für Arbeit und Soziales berücksichtigt bei der Planung der Bewertung der Programmumsetzung, dass Ergebnisorientierung in der Förderperiode 2014-2020 eine deutlich größere Rolle spielt als bisher (vgl. Artikel 56 (3) VO (EU) 1303/2013). Die EU-Verordnungen sehen eine Verpflichtung zur Bewertung der Wirksamkeit, Effizienz und Auswirkungen des Operationellen Programms vor.
Die Auswirkungen sind gemäß Art. 54 (1) VO (EU) 1303/2013 u.a. in Bezug auf die Ziele der Europa 2020 Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum sowie gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Größe des Programms im Verhältnis zum BIP und zur Arbeitslosigkeit in dem betreffenden Programmgebiet zu bewerten.
Des Weiteren unterstützt die Evaluation die fristgerechte Erhebung der längerfristigen programmspezifischen und gemeinsamen Ergebnisindikatoren gemäß Verordnung (EU) 1304/2013.

Formen der Evaluation
Grundsätzlich können für das Operationelle Programm des Bundes für den ESF drei verschiedene Arten von Evaluierungen unterschieden werden:

Dache­va­lu­ie­rung

Teaser Förderperiode 2014-2020 Dachevaluation

Hier fin­den Sie In­for­ma­tio­nen zur zu­sam­men­fas­sen­den Be­wer­tung so­wie re­gio­na­len und the­men­zen­trier­ten Stu­di­en.

Eva­lu­ie­rung der
In­ves­ti­ti­ons­prio­ri­tä­ten

Teaser Förderperiode 2014-2020 Evaluation Investitionsprioritaeten

Hier fin­den Sie In­for­ma­tio­nen zu quan­ti­ta­ti­ven Er­he­bun­gen und der Wirt­schaft­lich­keits­be­trach­tung.

Ein­ze­le­va­lu­ie­run­gen

Teaser Förderperiode 2014-2020 Einzelevaluation

Hier fin­den Sie In­for­ma­tio­nen zur Be­wer­tung ein­zel­ner För­der­pro­gram­me.

Erhebung von Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Die EU-Vorgaben sehen vor, dass bestimmte Daten zu den ESF-geförderten Teilnehmerinnen und Teilnehmern erhoben und elektronisch gespeichert werden müssen. Dies umfasst verpflichtend Angaben zu Alter, Geschlecht, Erwerbsstatus, Bildungsstand und Haushaltssituation. Ergänzend sollen gemäß Anhang 1 der VO (EU) 1304/2013 auch Angaben zum Migrationshintergrund, eine ggf. vorhandene Behinderung oder sonstige Benachteiligung der Teilnehmer/innen erhoben werden. Gemäß dem deutschen Bundesdatenschutzrecht und gemäß Artikel 8 der Direktive 95/46/EG vom 24. Oktober 1995 gehören die letztgenannten Angaben zu den besonders schützenswerten und sensiblen Daten, sodass die Teilnehmenden ein Auskunftsverweigerungsrecht haben.
Die Teilnehmenden werden zu Beginn der Förderung über die Datenerhebung informiert und unterzeichnen eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung der Daten.

Befragung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern
Die Europäische Union, die Geld für die Unterstützung bereitgestellt hat, möchte gerne wissen, was mit den Menschen nach Ende der Förderung passiert ist. Die Daten werden gebraucht, um festzustellen, ob das Geld für sinnvolle Maßnahmen ausgegeben wird und ob die Förderung erfolgreich war und den Menschen geholfen hat. Daher wurden die Teilnehmenden direkt nach Ende der Unterstützung das erste Mal zu ihrer schulischen bzw. beruflichen Situation befragt. Um zu wissen, ob die Unterstützung auch längerfristig erfolgreich war, erfolgt eine erneute Befragung zur längerfristigen schulischen bzw. beruflichen Situation nach Ende der Förderung (gemeinsame längerfristige Ergebnisindikatoren gemäß Anhang 1 der Verordnung (EU) 1304/2013). Das uzbonn wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales damit beauftragt, diese Befragungen durchzuführen.


Kontakt
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat VIGruEF1 - Europäischer Sozialfonds
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
E-Mail: esf-evaluation@bmas.bund.de