Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung

Ziel des Programms:

Das Förderprogramm "Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung" zielte darauf ab, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Es sollte den Ausbau der Betreuungsangebote für unter Dreijährige durch Bund, Länder und Kommunen ergänzen.

Das Programm förderte bundesweit die Einrichtung von neuen, betrieblich unterstützten Kinderbetreuungsplätzen. Dadurch sollten Eltern und Unternehmen darin unterstützt werden, individuelle und passgenaue Lösungen zu finden.

Gefördert wurde die Schaffung zusätzlicher Betreuungsgruppen für Mitarbeiterkinder - bei Hochschulen auch für Kinder von Studierenden - bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, sei es in bestehenden oder in neuen Einrichtungen. Es wurde ein Zuschuss zu den anfallenden Betriebskosten für bis zu zwei Jahre gezahlt.Die Förderung erhielten die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen, mit denen die Unternehmen zur Schaffung der neuen Betreuungsplätze kooperieren, oder die Betriebe selbst, wenn sie Träger der Kinderbetreuungseinrichtung sind.

Zielgruppen:

Teilnahmeberechtigte Unternehmen im Sinne des Programms waren neben Wirtschaftsunternehmen auch Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des privaten und öffentlichen Rechts. Verwaltungsbehörden des Bundes, der Länder und der Kommunen sind ausgenommen.

Prioritätsachse:

C (Beschäftigung und soziale Integration)

Laufzeit:

01.01.2008 bis 31.12.2012

Kontakt:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend