Der achte Europäische Sozialfonds (2014-2020) 

Der ESF ist einer von fünf Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds), die ab 2014 unter einem gemeinsamen strategischen Rahmen zusammengefasst wurden und einander ergänzende Ziele verfolgen sollten.

Zeichnung mit Frauen und Männern in verschiedenen Berufen

Die ESI-Fonds stellen die wichtigste Quelle für Investitionen auf EU-Ebene dar, um die Mitgliedstaaten bei der Wiederherstellung und Stärkung des Wachstums zu unterstützen und einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung sicherzustellen. Im Einklang mit den Zielen von "Europa 2020" soll so eine nachhaltige Entwicklung angestrebt werden.

Welche wichtigen Änderungen ergaben sich für den ESF?

Ab 2014 wurde die Rolle des ESF gestärkt:

  • Eine kritische Masse für Investitionen in Humankapital ist durch einen garantierten Mindestanteil des ESF an den Kohäsionsmitteln der einzelnen Mitgliedstaaten sichergestellt; dies bedeutet, dass – zusammen mit der Bereitstellung von 3 Mrd. EUR Sondermitteln für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen - in den nächsten sieben Jahren mehr als 86,4 Mrd. EUR ESF-Anteil gemäß den Partnerschaftsvereinbarungen in die Menschen in Europa investiert werden (Zuweisungen, nach Ländern geordnet).
  • Durch die Bereitstellung von mindestens 20 Prozent der Fondsmittel für soziale Eingliederung erhalten Menschen mit besonderen Schwierigkeiten und Mitglieder benachteiligter Gruppen mehr Unterstützung, damit sie die gleichen Chancen für eine Integration in die Gesellschaft haben.
  • Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und Chancengleichheit für alle ohne Diskriminierung wird in alle Maßnahmen eingebunden und zudem durch besondere Initiativen unterstützt.
  • Der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit wird größeres Gewicht verliehen. Mit der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen werden in Regionen mit einer Jugendarbeitslosigkeit von über 25 Prozent Jugendliche unterstützt, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren. Die Bemühungen der Mitgliedstaaten, ihre Pläne zur praktischen Umsetzung der Jugendgarantie zu verwirklichen, werden mit mindestens 6,4 Mrd. EUR gefördert.
  • ergebnisorientierte Bündelung der Fördermittel: der ESF wird seine Interventionen auf eine begrenzte Auswahl von Prioritäten konzentrieren, um sicherzustellen, dass für die Bewältigung der wichtigsten Herausforderungen der Mitgliedstaaten eine hinlänglich große kritische Masse an Fördermitteln, die etwas bewirken, zur Verfügung stehen.
  • Ein grösseres Gewicht wird auf soziale Innovationen gelegt, d. h. auf die Erprobung und Ausweitung innovativer Ansätze zur Lösung sozialer, beschäftigungs- und bildungspolitischer Aufgaben.
  • Während des gesamten Programmplanungszeitraums erfolgt die Umsetzung des ESF auf einzelstaatlicher, regionaler und lokaler Ebene in enger Zusammenarbeit zwischen Behörden, Sozialpartnern und Einrichtungen der Zivilgesellschaft.
  • Der Europäische Sozialfonds setzt sich an vorderster Front für innovative Verwaltungsregeln zur vereinfachten Durchführung von Projekten ein. Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Vereinfachung der Umsetzung des ESF, um die Orientierung an Ergebnissen zu stärken und den ESF für die Begünstigten einfacher und planungssicherer zu machen.