Frist für Interessenbekundungen verlängert

Datum
16.12.2022

ESF Plus-Programm "KOMPASS - Kompakte Hilfe für Soloselbstständige": Frist für Interessenbekundungen bis zum 24. Januar 2023 verlängert.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Frist für die Einreichung einer Interessenbekundung (IB) für eine Förderung durch das ESF Plus-Programm "KOMPASS - Kompakte Hilfe für Soloselbstständige" verlängert. Das Interessenbekundungsverfahren läuft bis zum 24. Januar 2023.

Es ist ein zweistufiges Antragsverfahren vorgesehen. Interessierte Antragsberechtigte sind aufgerufen, in einem ersten Schritt zunächst eine IB für die Trägerschaft einer Anlaufstelle im Programm KOMPASS einzureichen. Bei positiver Bewertung werden die Antragsberechtigten in einem zweiten Schritt zur Einreichung eines ausführlichen Förderantrages aufgefordert.

Antragsberechtigt für die Trägerschaft einer Anlaufstelle sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die entsprechend der unten genannten Projektauswahlkriterien fachliche Erfahrung mit Soloselbstständigen, Beratungserfahrung sowie ihre fachliche und administrative Eignung nachweisen können.

Weitere Informationen zum Programm KOMPASS erhalten Sie hier.