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Europäische Säule sozialer Rechte

Stand
November 2017
Verfügbarkeit
als PDF
Cover Broschüre Europäische Säule sozialer Rechte
Stand
November 2017
Verfügbarkeit
als PDF

Die Europäische Säule sozialer Rechte (ESSR) ist ein Katalog wesentlicher Grundsätze der Beschäftigungs- und Sozialpolitik, auf die sich die drei Institutionen Europäisches Parlament, Rat und Europäische Kommission als gemeinsamen Kompass für zukünftige Reformen auf den jeweils zuständigen Ebenen geeinigt haben. Sie wurde am 17. November 2017 in Form einer interinstitutionellen Proklamation der drei Institutionen verabschiedet.

Die Broschüre enthält den vollständigen Wortlaut der Europäischen Säule sozialer Rechte, wie ihn das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission am 17. November 2017 gemeinsam proklamiert haben.

Die Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte umfassen insgesamt 20 Themenbereiche, die in drei Kapitel unterteilt sind:

  • Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang,
  • Faire Arbeitsbedingungen und
  • Sozialschutz und soziale Inklusion.

Sie betreffen sowohl Bereiche in geteilter Kompetenz von EU und Mitgliedstaaten als auch Bereiche in ausschließlicher Kompetenz der Mitgliedstaaten. In der Präambel der Proklamation zur Europäischen Säule sozialer Rechte wird klargestellt, dass die Grundsätze der Säule rein politischer Natur sind und - entsprechend der vertraglich festgelegten Kompetenzordnung - keine individuellen Rechtsansprüche schaffen.

Die Europäische Säule sozialer Rechte dient als Kompass für beschäftigungspolitische und soziale Aktivitäten und Initiativen auf europäischer und nationaler Ebene und soll als Richtschnur dazu beitragen, dass soziale Rechte besser in konkrete Rechtsvorschriften umgesetzt und angewandt werden.

Die Europäische Kommission legte im März 2021 einen Aktionsplan vor, in dem aufgezeigt wird, mit welchen konkreten Maßnahmen die ESSR umgesetzt werden soll. Der Aktionsplan beinhaltet auch drei Kernziele, die die EU bis 2030 erreichen soll:

  • Mindestens 78% der 20-64-Jährigen sollen einer Beschäftigung nachgehen
  • Mindestens 60% aller Erwachsenen sollen jährlich an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen
  • Die Anzahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen sollte um mindestens 15 Millionen verringert werden (darunter mindestens 5 Millionen Kinder)

Im Mai 2021 bekräftigten die EU-Staats- und Regierungschefs beim Sozialgipfel in Porto ihr Engagement für die Verwirklichung der festgelegten Kernziele für 2030 und unterzeichneten die Erklärung von Porto.

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