Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache
Wir sind das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Wir kümmern uns um die Internet-Seite www.esf.de.
Alle Menschen sollen die Internet-Seite gut benutzen können.
Darum muss die Internet-Seite barrierefrei sein.
Barrierefrei bedeutet im Internet zum Beispiel:
• Es gibt Infos in Leichter Sprache.
• Blinde Menschen können sich die Texte
auf der Seite gut vorlesen lassen.
Das steht auch in Gesetzen in Deutschland.
Die Gesetze halten sich an eine Regel
von der Europäischen Union.
Die Regel heißt: Richtlinie (EU) 2016/2102.
In den Gesetzen steht:
Man braucht eine Erklärung zur Barriere-Freiheit.
Diese Erklärung gilt für die Internet-Seite
www.esf.de vom 26. Februar 2020.
Ist diese Internet-Seite barrierefrei?
Die Internet-Seite ist noch nicht ganz barrierefrei.
Die Internet-Seite soll
bis zum 23. September 2020 barrierefrei sein.
Dann lassen wir einen Test machen.
Der Test heißt: WCAG-Test.
Der Test prüft die Barriere-Freiheit
von Internet-Seiten.
Sie können das Test-Ergebnis dann
an dieser Stelle lesen.
Haben Sie eine Barriere
auf dieser Internet-Seite gefunden?
Dann können Sie die Barriere melden.
Nutzen Sie dafür dieses Formular.
Das Formular heißt: Feedback-Formular.
Sie müssen das Formular ausfüllen und
auf senden klicken.
Sie können uns in Deutscher Gebärden-Sprache
die Barriere melden.
Wie können Sie uns noch erreichen?
Adresse:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat EF 3
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Telefon: 0049 228 99 527 0
Fax: 0049 228 99 527 1345
E-Mail: esf@bmas.bund.de
Haben Sie eine Barriere gemeldet,
aber es ändert sich nichts?
Vielleicht haben Sie eine Behinderung und
eine Barriere gemeldet.
Aber die Barriere bleibt so.
Oder wir antworten nicht auf Ihre Meldung.
Dann können Sie sich beschweren.
Wo können Sie sich beschweren?
Eine Schlichtungsstelle kümmert sich um Streit
zwischen:
- Menschen mit Behinderung und
- Bundesbehörden.
Zum Beispiel unser Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Paragraf 16 im Bundes-Gleich-Stellungs-Gesetz.
Die Schlichtungsstelle gehört zum:
Beauftragten der Bundesregierung für
die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Die Schlichtungsstelle hilft eine gute Lösung
für alle zu finden.
Das nennt man: Schlichtung.
Dann muss man mit dem Streit nicht vor Gericht.
Sie müssen nichts bezahlen.
Sie brauchen auch keinen Anwalt.
Alle Infos zur Schlichtung finden Sie
auf der Internet-Seite von der Schlichtungsstelle.
Zum Beispiel:
• was bei einer Schlichtung passiert.
• wie Sie einen Antrag für eine Schlichtung stellen.
Den Antrag gibt es auch:
- in Leichter Sprache
- in Deutscher Gebärden-Sprache
Wie erreichen Sie die Schlichtungsstelle?
Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem
Behindertengleichstellungsgesetz bei dem
Beauftragten der Bundesregierung für die
Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
Fax: 030 18 527 2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Text in Leichter Sprache:
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.
Das Siegel ist von der Lebenshilfe-Gesellschaft für Leichte Sprache eG.