Bürgertelefon zum ESF
Sie haben Fragen rund um den Europäischen Sozialfonds Plus für Deutschland?
Kontaktieren Sie uns einfach über das Bürgertelefon unter der Durchwahl 030 221 911 007.
Servicezeiten:
- Montag - Donnerstag: 8:00 - 17:00 Uhr
- Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Das Bürgertelefon wird im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales betrieben.
Bürgertelefon für Menschen mit Hörbehinderung
Wie kann ich als Gehörloser mit dem Bürgertelefon sprechen? Rufen Sie einfach mittels Videotelefonie im Internet beim Bürgertelefon an. Hierfür benötigen Sie ein stationäres oder mobiles Endgerät (z.B. PC, MAC, Tablet oder Smartphone) mit Internetzugang. Die gehörlosen Mitarbeiter*innen des Bürgertelefons beantworten Ihnen gern Ihre Fragen in Deutscher Gebärdensprache. Bitte beachten Sie, dass mit dem Internet Explorer die Videotelefonie nicht möglich ist. Verwenden Sie bitte einen anderen Browser wie Chrome oder Firefox.
Hier gelangen Sie direkt zum Gebärdentelefon: www.gebaerdentelefon.de/bmas.
Außerdem können Sie unseren Service für hörbeeinträchtigte und gehörlose Bürger*innen per E-Mail erreichen unter: info.gehoerlos@bmas.bund.de.