Förderprogramm "IQ" unterstützt Hebammen aus dem Ausland bei der Anerkennung

Datum
24.01.2024

In manchen Regionen Deutschlands gibt es eine Unterversorgung an Hebammen. Deshalb steigt die Nachfrage nach Mitarbeitenden, die einen Abschluss im Ausland erworben haben. Das neue "IQ" Themendossier "Berufsanerkennung für Hebammen - der Weg zur Fachkraft" zeigt, wie die Berufszulassung in Deutschland gelingen kann. Hierbei unterstützen die Beratungsstellen des ESF Plus-Förderprogramms "IQ".

Die Bundesagentur für Arbeit teilte für das Jahr 2022 mit, dass die gemeldeten offenen Stellen erst innerhalb von 54 Tagen besetzt werden können. Die Arbeitslosenquote bei Hebammen betrug 2021 gerade einmal 0,7 Prozent. Die Chancen auf eine adäquate Stelle sind deshalb hoch. Weil die offenen Stellen nicht vollständig durch Hebammen besetzt werden können, die in Deutschland studiert oder eine Ausbildung gemacht haben, gibt es eine hohe Nachfrage nach Personen, die ihren Berufsabschluss als Hebamme im Ausland erworben haben.

"IQ" Themendossier informiert über Weg zur Berufszulassung

Das "IQ" Themendossier "Berufsanerkennung für Hebammen - der Weg zur Fachkraft" informiert über die Voraussetzungen, in Deutschland als Hebamme zu arbeiten und über das Anerkennungsverfahren für Hebammen. Der Beruf der Hebamme gehört in Deutschland zu den reglementierten Berufen. Das bedeutet, dass die Arbeit in diesen Berufen ohne Anerkennung nicht möglich ist. Wer den Berufsabschluss im Ausland erworben hat, kann auf Antrag bei der zuständigen Behörde einen Anerkennungsprozess durchlaufen. So können Hebammen mit einem ausländischen Abschluss eine Berufszulassung in Deutschland erhalten. Werden wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen und der deutschen Ausbildung festgestellt, müssen diese im Anerkennungsverfahren ausgeglichen werden. Dies ist durch die Teilnahme an einem maximal dreijährigen Anpassungslehrgang möglich. Ein alternativer Weg zur Anerkennung ist, eine Kenntnisprüfung abzulegen. Bestehen Personen im Anerkennungsverfahren den Lehrgang oder die Prüfung, erhalten sie die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Hebamme". Das Förderprogramm "IQ" bietet in unterschiedlichen Städten Deutschlands Qualifizierungen für ausländische Hebammen an.

Erfahrungsberichte aus der Praxis

Das "IQ" Themendossier erklärt das Anerkennungsverfahren für Hebammen auch mithilfe von zwei konkreten Beispielen:

Miljana Boskovic kam im Jahr 2020 nach Deutschland. Sie hatte in ihrer Heimat Serbien die Fachrichtung Hebamme studiert und dort freiberuflich gearbeitet. Im Anerkennungsverfahren erfuhr sie, dass sie in Deutschland 500 Stunden Hebammenpraxis nachholen musste. Ein Krankenhaus in Bergisch Gladbach stellte sie als Hebamme in Anerkennung an, so dass sie bereits im Dezember 2020 über die erforderlichen 500 Stunden Praxis verfügte. Da sie sich aber noch etwas unsicher fühlte, wurde der Bescheid geändert und auf 700 Stunden Theorie ausgeweitet. Von Februar bis Oktober 2021 lernte sie vier Module Theorie am Schulzentrum für Gesundheitsberufe und arbeitete parallel im Krankenhaus. Den Abschluss bildete im November ein vierstündiges Fachgespräch. Zum 1. Februar 2022 wurde ihr Arbeitsvertrag in eine Festanstellung umgewandelt.

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Der Beruf der Hebamme gehört in Deutschland zu den reglementierten Berufen. Das bedeutet, dass die Arbeit in diesen Berufen ohne Anerkennung nicht möglich ist. © iStock.com/Nadezhda Ivanova

Oksana Florian hat im Jahr 2000 eine Ausbildung zur Hebamme in der Ukraine abgeschlossen; anschließend machte sie noch einen Bachelor-Abschluss. Sie hatte insgesamt 11 Jahre Berufserfahrung, als sie 2011 nach Deutschland kam. Den Antrag auf Anerkennung als Hebamme sowie Gesundheits- und Krankenpflegerin stellte sie schon bei ihrer Einreise nach Deutschland. Sie absolvierte einen zehnmonatigen Anpassungslehrgang zur Gesundheits- und Krankenpfleger*in beim Europäischen Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft in Potsdam. Die Prüfung absolvierte sie hochschwanger und in Erwartung ihres zweiten Kindes. Nach einem Praktikum, der praktischen und der theoretischen Prüfung erhielt sie 2013 ihre Anerkennung als Krankenschwester. Kurz danach wurde sie auf der Kinderstation eingesetzt. Schnell wurde ihr klar, dass Hebamme ihr Traumberuf ist und sie weiter in dem Beruf arbeiten möchte. Sie erfuhr, dass die Evangelische Hochschule Berlin einen Anpassungslehrgang für Hebammen aus Drittstaaten anbietet, der zu dem Zeitpunkt vollständig aus Mitteln des "IQ" Netzwerks Berlin finanziert wurde. Oksana Florian nutzte ihre Chance und bestand die Abschlussprüfung im Juli 2020.

Das "IQ" Themendossier "Berufsanerkennung für Hebammen - der Weg zur Fachkraft" ist auf Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi und Russisch über diesen Link verfügbar:

Angebote für Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen - netzwerk-iq

Das Förderprogramm "IQ - Integration durch Qualifizierung" (kurz "IQ")

Das Förderprogramm "IQ - Integration durch Qualifizierung" arbeitet seit 2005 an der Zielsetzung, die Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Das in allen 16 Bundesländern aktive Förderprogramm hat sich in den vergangenen Jahren als wichtige Adresse für Zugewanderte und Geflüchtete erwiesen, die eine Arbeitsmarktintegration anstreben.

Das Förderprogramm "IQ" wird in der ESF Plus-Förderperiode fortgesetzt. Ziel der neuen "IQ" Richtlinie ab 2023 ist es, in Deutschland lebende Menschen ausländischer Herkunft darin zu unterstützen, einer qualifizierten Erwerbstätigkeit in Deutschland nachzugehen und ihre vorhandenen Kompetenzen einbringen zu können. Dabei geht es um Beratungsangebote zur Anerkennung, Qualifizierung und Fairen Integration, um Qualifizierungsangebote - auch virtuelle und überregionale - zum Erreichen einer vollen Gleichwertigkeit von aus dem Ausland mitgebrachten Berufsabschlüssen, um Coaching und Begleitung bis zur Aufnahme einer bildungsadäquaten Erwerbstätigkeit sowie um die Sichtbarmachung non-formaler und informeller Kompetenzen. Akteure der Arbeitsmarktintegration von Menschen ausländischer Herkunft und Akteure im Bereich der Fachkräftesicherung adressiert und durch Beratungs- und Schulungsangebote unterstützt. Hierzu gehören beispielsweise Unternehmen, die Arbeitsplätze mit Menschen ausländischer Herkunft besetzen möchten, die Bundesagentur für Arbeit (BA), die Länder, die Kommunen oder auch Migrantenselbstorganisationen. Das Programm wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die BA.

Weitere Informationen zum Förderprogramm "IQ - Integration durch Qualifizierung" finden Sie auf dem ESF-Portal sowie auf der Website des Programms.

Auszug aus dem ESF-Newsletter