Nachhaltig im Beruf - zukunftsorientiert ausbilden (NIB)
Die Wirtschaft sozial und ökologisch transformieren, die Klimaziele erreichen und dabei innovativ und wettbewerbsfähig bleiben – das wird nur mit qualifizierten Fachkräften gelingen. Berufsbildung ist damit der Schlüssel zur nachhaltigen Transformation und die Stärkung einer nachhaltigkeitsorientierten beruflichen Aus- und Weiterbildung deshalb Ziel des Programms Nachhaltig im Beruf.
Kernziel der 1. Förderrichtlinie des Programms (Januar 2023) ist die Stärkung der nachhaltigkeitsbezogenen Kompetenzen des ausbildenden Personals in Betrieben sowie über- und außerbetrieblichen Bildungsstätten. Über zwanzig geförderte Umsetzungsprojekte arbeiten an der Weiterentwicklung, Durchführung und Verbreitung entsprechender Qualifizierungsangebote für das Ausbildungspersonal. Eine Förderbewerbung ist nicht mehr möglich.
Mit der 2. Förderrichtlinie (November 2024) sollen Betriebe bei den Herausforderungen des nachhaltigen Wandels durch innovative Maßnahmen beruflicher Qualifizierung unterstützt werden. Kernziel dieser Förderung ist es, die Umsetzung der sozial-ökologischen Transformation in Betrieben mithilfe von Berufsbildungsmaßnahmen voranzubringen. Thematisch werden dabei die Energiewende und die Kreislaufwirtschaft fokussiert.
Konkret werden Projekte gefördert, die auf betriebliche Problemstellungen bei der Umsetzung der Transformation innovative Angebote der beruflichen Bildung entwickeln und initiieren. Die Projekte haben einen modellhaften Charakter. Sie sollen Fachkräfte aller Hierarchieebenen in die Lage versetzen, betriebliche Transformationsprozesse nicht nur umzusetzen, sondern auch aktiv mitzugestalten. Des Weiteren wird ein Metavorhaben gefördert, das die Projekte auf übergreifender Ebene durch entwicklungs- und gestaltungsorientierte Forschung begleitet.
Insgesamt sind für das NIB-Programm drei Förderichtlinien geplant.
Wichtig für Projekte
Um an bisherige Projekterfolge des Programms NIB anzuknüpfen, wird die erste Förderrichtlinie (BAnz AT 27.01.2023 B4) verlängert. Es besteht für bereits geförderte Projekte die Möglichkeit, bis zum 31. Oktober 2025 einen Verlängerungsantrag zu stellen. Eine Verlängerung um in der Regel 24 Monate setzt voraus, dass zusätzliche Projektziele verfolgt werden, die mit einer quantitativen Ausweitung der Maßnahme und/oder mit qualitativen Neuerungen gemäß Änderungsbekanntmachung einhergehen.