Partnerschaft

Das Grundprinzip der Partnerschaft umfasst die unmittelbare Zusammenarbeit der verschiedenen, an der Umsetzung des Operationellen Programms beteiligten Stellen. Das umfasst die Europäische Kommission, die verschiedenen Ministerien auf Bundes- und Landesebene und die Beteiligung von Sozialpartnern, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Fachleuten und Nichtregierungsorganisationen. Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf die Ausarbeitung, Durchführung, Begleitung und Bewertung des Operationellen Programms. Hierfür wird ein Begleitausschuss für das Operationelle Programm eingerichtet.