Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Die Differenzierung zwischen Großunternehmen und KMU ist u.a. im Bereich der Vorschriften zur Beihilfenkontrolle von Bedeutung. Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen bzw. als ein kleines oder mittleres Unternehmen ist die Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition von Kleinstunternehmen sowie der kleinen oder mittleren Unternehmen:

Definition der KMU:
Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die

  • weniger als 50 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR haben.

Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die

  • weniger als 250 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder
  • eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR haben.