Transnationale Maßnahmen

In der Förderperiode 2007-2013 wurde im ESF-Bundesprogramm die Möglichkeit nach Artikel 8 der ESF-Verordnung (Verordnung EG Nr. 1081/2006 vom 5. Juli 2006) genutzt, um für transnationale Aktionen einen um 10 Prozent höheren Interventionssatz zu nutzen. Hierfür wurde im ESF-Bundesprogramm ein eigener Schwerpunkt für transnationale Tätigkeiten eingerichtet. In diesem Schwerpunkt wurden ausschließlich Vorhaben unterstützt, die mit Partnern aus mindestens einem weiteren Mitgliedstaat zusammenarbeiten.