Neue Förderrichtlinie "Zusammenhalt stärken - Menschen verbinden"

Datum
24.11.2023

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "Zusammenhalt stärken - Menschen verbinden" am 24. November 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Interessenbekundungsverfahren startet am 01. Dezember 2023 und endet am 16. Februar 2024 (15:00 Uhr).

Mit dem Programm sollen Maßnahmen für Menschen im mittleren Erwachsenenalter zwischen 28 und 59 Jahren im Zeitraum 01.09.2024 bis 31.08.27 gefördert werden. Kritische Lebenssituationen und Umbruchphasen, wie z. B. Trennung/Scheidung, Wechsel oder Verlust des Arbeitsplatzes oder auch Umzug gehen mit dem Risiko der Einsamkeit oder sozialen Isolation einher. Für diese oder ähnliche Lebensphasen sollen niedrigschwellige kommunale Strukturen mit verschiedenen Angeboten Einsamkeit verhindern oder begegnen.  
 
Antragsberechtigt sind Kommunen. Teilvorhaben und Kooperationen mit anderen Kommunen oder freien Trägern sind möglich.
 
Das Programm verfolgt zwei Ziele, die im Projekt verwirklicht werden müssen:

  • Aufbau oder Verstärkung von kommunalen Strukturen zur Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit und sozialer Isolation
  • Verbesserung der sozialen Teilhabe und Arbeitsmarktchancen   

Das Programm soll so zu einer besseren Integration der Zielgruppe in das gesellschaftliche Leben und den Arbeitsmarkt und zur Bekämpfung von Armut und sozialer Isolation beitragen.