Zweiter Förderaufruf im WIR-Programm

Datum
27.11.2025

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 26.11.2025 einen zweiten Förderaufruf zum ESF Plus-Förderprogramm "WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den Regionalen Arbeitsmarkt" im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Interessenbekundungsverfahren startet voraussichtlich Anfang Januar 2026 und läuft bis zum 19. Februar 2026 (12:59 Uhr).

Der zweite Förderaufruf nimmt Geflüchtete mit (möglicher) Behinderung am Übergang Schule/Beruf in den Fokus. Mit diesem Förderaufruf sollen Modellprojekte gefördert werden, die folgende Ansätze anbieten:

  1. Individuell erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen
    • Alltagsrelevante Grundbildungsangebote zum Erwerb von Kompetenzen zur Bewältigung (migrationsbedingter) Alltagsanforderungen (Behördengänge, Rechtskenntnisse, Gesundheit, Wohnen, Finanzkompetenzen, Umgang mit Diskriminierung und Rassismus)
    • gesellschaftliche und politische Grundkenntnisse zum Leben in Deutschland inklusive Werte des Grundgesetzes (Menschenwürde, Gleichberechtigung, Demokratie) - soweit kein Integrationskurs absolviert werden kann
    • differenzierte Angebote zur Förderung sprachlicher Kompetenzen für Personen, denen eine Teilnahme an den vorrangigen Integrationskursen nach § 43 Aufenthaltsgesetz und Berufssprachkursen nach § 45a Aufenthaltsgesetz aus individuellen Gründen nicht möglich ist. Die Förderung kann insbesondere umfassen: nachholende Unterstützung in der Alphabetisierung, sprachliche Grundbildung im Deutschen und Kommunikationstraining zu Deutsch am Arbeitsplatz. Das Prinzip "Integriertes Fach- und Sprachlernen" (IFSL) soll angewendet werden. Der Umfang innerhalb der Qualifizierungsmaßnahme sollte insgesamt 8 Wochen nicht überschreiten. Ggf. können auch muttersprachlicher (Einzel-)Unterricht, virtuelle Selbstlernangebote zur Sprachförderung sowie im Beratungsprozess KI-gestützte Elemente der Sprachmittlung, Übersetzung oder Dolmetschung genutzt werden.
    • Erwerb von Kompetenzen zum Umgang mit IT/Digitalisierung und "Social Media"
    • Bei Bedarf Unterstützung beim Zugang zu Diagnostik, Beantragung Schwerbehindertenausweis und zum Erlangen eines Reha-Status
  2. Angebote zur Erhöhung, zum Erhalt und gegebenenfalls zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit können als zuwendungsfähig anerkannt werden, sofern entsprechende Angebote des regulären Hilfesystems sowie einschlägiger Sonderprogramme nicht zur Verfügung stehen.
  3. Flexibilisierung der Angebote, um heterogenen behinderungsspezifischen Bedarfen gerecht zu werden – wie z.B. Lernen in Kleingruppen, Ansätze individueller unterstützter Beschäftigung, Umgang mit Nachteilsausgleichen als Querschnittaufgabe. Bereitstellung von Materialien und Kommunikation in "leichter Sprache"
  4. Arbeitsweltbezogene Praxisangebote zur Erprobung und zum Erwerb handwerklicher oder gewerblicher Grundkompetenzen in trägereigenen Werkstätten zu einer handlungsorientierten Berufsorientierung, Bewerbungstraining, Praktika in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes zur Dualisierung der Lernorte (Ermöglichung einer authentischen Arbeitserfahrung) mit sozialpädagogischer Begleitung/Assistenz sowie zur Anbahnung von Betriebskontakten für ein mögliches Übergangsmanagement
  5. Behinderungsspezifische Begleitmaßnahmen durch sozialpädagogische Begleitung und Arbeitsassistenz als integriertes Hilfesystem innerhalb der Maßnahme und zur Gewährleistung der Übergänge; Akquise von betrieblichen Lernorten. Stärkung der Selbstverantwortung als Querschnittaufgabe. Aufbau von Kontakten zur Gewinnung von (ehrenamtlichen) Mentorinnen oder Mentoren zur Alltagsbegleitung (Verbesserung der Lebensverhältnisse und Freizeitgestaltung)
  6. Zuwendungsempfänger können weitere Elemente unter dem Gesichtspunkt der sozialen Innovationen einbringen, die dem Förderziel der Richtlinie dienen, z.B. KI gesteuerte Elemente der Sprachmittlung oder zur Kommunikation mit der Zielgruppe oder zur Ermöglichung der Teilnahme an den Maßnahmen (soweit nicht von anderer Stelle getragen)

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, zum Beispiel freie und öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie sonstige gemeinnützige Träger, Unternehmen, Forschungsinstitute oder Verbände. Natürliche Personen können keine Zuwendung erhalten.

Die Auswahl der Projekte erfolgt über ein zweistufiges Verfahren bestehend aus einem Interessenbekundungsverfahren und einem daran anschließenden Antragsverfahren. Voraussichtlich ab Anfang Januar 2026 können Projektträger eine Interessenbekundung (IB) über das Förderportal Z-EU-S einreichen.

Online-Informationsveranstaltung

Für Interessierte findet eine Online-Informationsveranstaltung am
18. Dezember 2025 ab 10 Uhr statt.

Die Anmeldung erfolgt über diesen Link: https://reg.bmas.de/yRv7Osk