Europawahl in Deutschland

Anfang:
Ende:
Veranstaltungsort:
bundesweit

Am 9. Juni sind die Bürger*innen der Europäischen Union aufgerufen, die Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu wählen. Dann wird zum 11. Mal seit 1979 das Europäische Parlament direkt gewählt.

Wer ist wahlberechtigt?
Alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind an diesem Tag zur Wahl berechtigt – sowie alle Staatsangehörigen der übrigen EU-Mitgliedsstaaten, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben. Auch Unionsbürger*innen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, können wählen. In Deutschland gibt es mehr als 66 Millionen Wahlberechtigte, EU-weit sind es rund 350 Millionen Wahlberechtigte.

Antworten auf Fragen wie z.B. "Wer kann wählen gehen? Wen genau wähle ich mit meiner Stimme? Warum ist das überhaupt wichtig?" finden Sie kurz und prägnant zusammengefasst, abrufbar auf Deutsch und allen anderen Amtssprachen der EU auf den unter "Zum Thema" genannten Websites  der EU-Kommission.