rückenwind³ für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft
Der 6. Förderaufruf für das ESF Plus-Programm rückenwind3 startete am 6. Januar 2025 und läuft bis zum 28. Februar 2025 (15 Uhr). Hierzu findet am 4. Dezember eine Online-Infoveranstaltung statt.
Das Programm rückenwind3 zielt auf die Fachkräftesicherung in sozialen Berufsfeldern, mit besonderem Fokus auf die Herausforderungen des demografischen und digitalen Wandels. Handlungsansatz des Programms ist die Anpassung von Strukturen und Kulturen in Organisationen und Unternehmen der gemeinnützigen Sozialwirtschaft, in Verbindung mit der Etablierung flexibler und zielgruppenspezifischer Angebote zur Kompetenzanpassung für die Beschäftigten.
Die Projekte sind in einem der fünf folgenden Handlungsfelder tätig:
- A. Entwicklung und Erprobung moderner Arbeitsmodelle und -organisation im Kontext einer sich wandelnden Arbeitswelt in sozialen Berufs- und Arbeitsfeldern
- B. Verbesserung der Chancengleichheit durch analoge und digitale Qualifizierung sowie Schaffung einer inklusiven Arbeitsumgebung
- C. Maßnahmen zur Unterstützung von Beschäftigten und Unternehmen beim Umgang mit neuen Arbeitsplatztechnologien
- D. Anwendung analoger und digitaler Strategien zur Personalgewinnung und Personalbindung, u.a. mit Hilfe online-gestützter Angebote und digitaler Kommunikationsformate
- E. Begleitung und Qualifizierung von Beschäftigten und Weiterentwicklung der Führungs- und Unternehmenskultur
Ab dem 1. Juli 2024 werden diese Handlungsfelder durch die thematische Schwerpunktsetzung „Ökologische Nachhaltigkeit und grüne Kompetenzen“ ergänzt.
Das Programm rückenwind3 wurde gemeinsam vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) entwickelt. Es wird in enger Partnerschaft der beiden Programmpartner umgesetzt und begleitet. Eine externe Regiestelle in der BAGFW koordiniert die Programmumsetzung.
rückenwind3 ist das Nachfolgeprogramm des ESF-Programms rückenwind+ der ESF-Förderperiode 2014-2020.
Wichtige Informationen für die Projekte
Aufgrund des Inkrafttretens der neuen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr. 651/2014 zum 01.07.2023 wurden Änderungen an der Förderrichtlinie rückenwind3 erforderlich. Gleichzeitig wird die Laufzeit der Förderrichtlinie um ein Jahr bis zum 31.12.2028 verlängert.